Kosten
Eine der uns am häufigsten gestellten Fragen ist die nach den von uns veranschlagten Kosten.
Diese richten sich stets nach dem individuellen Arbeitsaufwand, sowie den Streitwert des Prozesses.
- Wer über ein nur niedriges Einkommen verfügt, kann einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind.
- Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir die Kontaktaufnahme und klären ab, ob diese eine Deckung erteilt.
Seien Sie sich sicher, dass wir stets ein Augenmerk darauf richten, die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten.
Sie haben eine Rechtsangelegenheit zu klären?
Dann kontaktieren Sie uns!
Smith & Allen
Alpenstrasse 3
3011 Bern
Telefon:
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